Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtümer unter Vorbehalt.

Maklervertrag

1.    Der Maklervertrag für ein Objekt kommt zustande durch:

a.     schriftliche Vereinbarung oder 

b.     Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von Lerche Immobilien (umfasst auch Erteilung von Auskünften). 

2.    Erbringt Lerche Immobilien den Objektnachweis und ist dem Interessenten dieses Objekt bereits bekannt, ist der Interessent verpflichtet, dies Lerche Immobilien unverzüglich schriftlich, spätestens nach sieben Tagen, unter Vorlage eines Nachweises mitzuteilen.

3.    Alle Informationen (Unterlagen, Mitteilungen, etc.) über das Objekt, die Lerche Immobilien dem Interessenten im Rahmen der Vermittlungs- und Nachweistätigkeit mitteilt oder übermittelt, sind vertraulich zu behandeln, da diese ausschließlich für den Interessenten persönlich bestimmt sind („Informationen“). Ohne die Zustimmung von Lerche Immobilien dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden („Weitergabeverbot“). Verstößt der Interessent gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Kaufvertrag über das Objekt ab, ohne mit Lerche Immobilien einen Maklervertrag vereinbart zu haben, so hat der Interessent Lerche Immobilien Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Maklerprovision zu erstatten.

Maklerprovision

1.     Der Interessent einer Immobilie bezahlt Lerche Immobilien nach erfolgter notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und Rechnungsstellung durch Lerche Immobilien die vereinbarte Maklerprovision für die Vermittlungs- bzw. die Nachweistätigkeit.

2.     Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat der Verkäufer eines Objektes eine Maklerprovision an Lerche Immobilien zu zahlen, sofern der Verkäufer Verbraucher ist. Die Maklerprovision entspricht dabei der Höhe der Maklerprovision, die der Interessent bei Kauf des Objektes an Lerche Immobilien zahlt. 

3.     Bei Vermietung eines Objekts ist die Maklerprovision ausschließlich vom Auftraggeber zu bezahlen.

4.     Sofern der schriftliche Maklervertrag nichts Abweichendes vereinbart, ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages des Objekts bzw. mit Abschluss des Mietvertrages die Maklerprovision verdient und nach folgenden Provisionssätzen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch Lerche Immobilien fällig:

a.     3 % des Kaufpreises bei Verkauf einer Immobilie, zzgl. gesetzt. MwSt.

b.     2 x Netto-Kaltmiete bei Vermietung, zzgl. gesetzt. MwSt.

Haftung

1.     Die Vermittlungs- und Nachweistätigkeit erfolgt ausschließlich auf Basis der Angaben, die Lerche Immobilien vom Verkäufer bzw. Vermieter erhalten hat („Angaben“). Für Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben übernimmt Lerche Immobilien keine Haftung, auch wenn die Unterlagen bestmöglich und sorgfältig von Lerche Immobilien analysiert und aufbereitet wurden. So sind beispielsweise Maße der Immobilie dem Objekt selbst zu entnehmen, vorhandene Pläne dienen ausschließlich der Orientierung. Es ist Sache des Interessenten die Angaben zu überprüfen.

2.     Die Haftung von Lerche Immobilien ist für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Lerche Immobilien. 

Datenschutz

Der Verkäufer/Interessent/Vermieter/Mieter erteilt seine Einwilligung, dass Lerche Immobilien Daten, die sich im Rahmen der Geschäftsbeziehung bezüglich der Vermittlung der Immobilie ergeben bzw. erhoben, verarbeitet und genutzt werden, im erforderlichen Umfange an Dritte übermitteln darf.

Urheber- und Leistungsschutzrechte 

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (u.a. Texte, Bilder, Grafiken, etc.) sind urheberrechtlich oder durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Jede Nutzung bzw. Verwertung wie z.B. Bearbeitung, Vervielfältigung, etc. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lerche Immobilien bzw. des jeweiligen Rechteinhabers und ist ansonsten nicht gestattet und strafbar. 

Sonstiges

1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden sie durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Regelungsgehalts am nächsten kommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

3. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist München.